|
Vertreter der Bürgerinitiative "Konversion statt BuGa" klagen gegen Bürgerentscheid
Pressemitteilung vom 18.10.2013
Mit der Anfechtung des Bürgerentscheides am 22.09.2013 will die Bürgerinitiative prüfen lassen, ob das Verhalten der Stadtverwaltung im Wahlkampf rechtens war. Viele Menschen empfanden den Wahlkampf als ungleich und unfair, nicht zuletzt, da von einer massiven Einflussnahme einiger von der BUGA vermutlich profitierenden Bau- und Immobilienunternehmen auf den Bürgerentscheid auszugehen ist.
Ob das noch innerhalb des gesetzlichen Rahmens war, soll nun das Verwaltungsgericht in Karlsruhe prüfen.
Die Bürgerinitiative sieht insbesondere das Sachlichkeitsgebot verletzt. Die Darstellung des Sachverhalts und die Information der Bevölkerung seitens der Verwaltung der Stadt war zu einseitig. In der Klage werden u.a. viele und schwere Verstöße gegen das Sachlichkeitsgebot geltend gemacht werden, da die Stadt Mannheim mit städtischen Ressourcen – nicht nur in der Informationsbroschüre – völlig einseitig Partei zu Gunsten der BUGA ergriffen hat.
Zudem wird auch die tendenziöse Fragestellung beim Bürgerentscheid eine nicht unwichtige Rolle spielen. Sie könnte eventuell auf einen unmöglichen Zweck gerichtet gewesen sein, wenn die geplanten Eingriffe in das Landschaftsschutzgebiet "Feudenheimer Au" rechtlich gar nicht zulässig sind.
Ferner werden Verstöße gegen die Grundsätze der Abstimmungsfreiheit und Abstimmungsrechtsgleichheit überprüft werden. (Teilnahme der EU-Bürger)
Es soll nicht in Frage gestellt werden, ob EU-Ausländer wählen dürfen sollten, sondern es soll geklärt werden, ob die bestehende Rechtsordnung eine Teilnahme von EU-Ausländern an Bürgerentscheiden ermöglicht oder nicht. Im Interesse der Rechtssicherheit zukünftiger Bürgerentscheide und auch der EU-Ausländer ist die Klärung dieser Frage geboten. Sollte sich herausstellen, dass EU-Ausländer nicht wählen dürfen, dann ist der Gesetzgeber gefordert, deren Beteiligung an Bürgerentscheiden zu ermöglichen.
Es geht bei der Klage nicht nur um den Bürgerentscheid, sondern vielmehr um die direkte Demokratie insgesamt. Wir erhoffen uns grundsätzliche Feststellungen darüber, was eine Verwaltung im Vorfeld eines Bürgerentscheides darf und was nicht.
Die Klage soll, neben den richterlichen Feststellungen, auch eine öffentliche Diskussion in Gang setzen und damit die direkte Demokratie insgesamt voranbringen. Wenn es zur Regel werden würde, dass eine kommunale Verwaltung auf Kosten des Steuerzahlers einseitig und derart offensiv die Bevölkerung beeinflussen und teilweise auch täuschen darf, dann hat die direkte Demokratie wenig Zukunft.
Lesen Sie hier die Pressemeldung des Anwalts.
Weiteres über die einseitige Information der Bevölkerung seitens der Stadtverwaltung im Vorfeld des Bürgerentscheids lesen Sie im Schwarzbuch.
Pressemitteilung vom 18.10.2013
Mit der Anfechtung des Bürgerentscheides am 22.09.2013 will die Bürgerinitiative prüfen lassen, ob das Verhalten der Stadtverwaltung im Wahlkampf rechtens war. Viele Menschen empfanden den Wahlkampf als ungleich und unfair, nicht zuletzt, da von einer massiven Einflussnahme einiger von der BUGA vermutlich profitierenden Bau- und Immobilienunternehmen auf den Bürgerentscheid auszugehen ist.
Ob das noch innerhalb des gesetzlichen Rahmens war, soll nun das Verwaltungsgericht in Karlsruhe prüfen.
Die Bürgerinitiative sieht insbesondere das Sachlichkeitsgebot verletzt. Die Darstellung des Sachverhalts und die Information der Bevölkerung seitens der Verwaltung der Stadt war zu einseitig. In der Klage werden u.a. viele und schwere Verstöße gegen das Sachlichkeitsgebot geltend gemacht werden, da die Stadt Mannheim mit städtischen Ressourcen – nicht nur in der Informationsbroschüre – völlig einseitig Partei zu Gunsten der BUGA ergriffen hat.
Zudem wird auch die tendenziöse Fragestellung beim Bürgerentscheid eine nicht unwichtige Rolle spielen. Sie könnte eventuell auf einen unmöglichen Zweck gerichtet gewesen sein, wenn die geplanten Eingriffe in das Landschaftsschutzgebiet "Feudenheimer Au" rechtlich gar nicht zulässig sind.
Ferner werden Verstöße gegen die Grundsätze der Abstimmungsfreiheit und Abstimmungsrechtsgleichheit überprüft werden. (Teilnahme der EU-Bürger)
Es soll nicht in Frage gestellt werden, ob EU-Ausländer wählen dürfen sollten, sondern es soll geklärt werden, ob die bestehende Rechtsordnung eine Teilnahme von EU-Ausländern an Bürgerentscheiden ermöglicht oder nicht. Im Interesse der Rechtssicherheit zukünftiger Bürgerentscheide und auch der EU-Ausländer ist die Klärung dieser Frage geboten. Sollte sich herausstellen, dass EU-Ausländer nicht wählen dürfen, dann ist der Gesetzgeber gefordert, deren Beteiligung an Bürgerentscheiden zu ermöglichen.
Es geht bei der Klage nicht nur um den Bürgerentscheid, sondern vielmehr um die direkte Demokratie insgesamt. Wir erhoffen uns grundsätzliche Feststellungen darüber, was eine Verwaltung im Vorfeld eines Bürgerentscheides darf und was nicht.
Die Klage soll, neben den richterlichen Feststellungen, auch eine öffentliche Diskussion in Gang setzen und damit die direkte Demokratie insgesamt voranbringen. Wenn es zur Regel werden würde, dass eine kommunale Verwaltung auf Kosten des Steuerzahlers einseitig und derart offensiv die Bevölkerung beeinflussen und teilweise auch täuschen darf, dann hat die direkte Demokratie wenig Zukunft.
Lesen Sie hier die Pressemeldung des Anwalts.
Weiteres über die einseitige Information der Bevölkerung seitens der Stadtverwaltung im Vorfeld des Bürgerentscheids lesen Sie im Schwarzbuch.
Stellungnahme zur Frage der EU-Ausländer im Rahmen der Klage gegen den Bürgerentscheid
vom 23.10.2013
Bestandteil der Klage gegen den Bürgerentscheid ist die Frage nach dem Stimmrecht von EU-Ausländern im Rahmen von Bürgerentscheiden (nicht zu verwechseln mit dem Wahlrecht z.B. bei Kommunalwahlen).
Im Rahmen der Klage wird als Nebenaspekt geprüft, ob es rechtmäßig ist, EU-Bürgern durch die Gemeindeordnung ein Stimmrecht bei Bürgerentscheiden zuzugestehen. Es ist unter renommierten Verfassungsrechtlern umstritten, ob dieser Punkt in der Gemeindeordnung grundgesetzkonform ist. Das Stimmrecht und somit die Beteiligung von EU-Ausländern ist damit potenziell rechtswidrig, und folglich ist auch jeder Bürgerentscheid, an dem EU-Ausländer teilnehmen, potenziell rechtswidrig (Details -->).
Dies ist ein unhaltbarer Zustand, ganz unabhängig davon, wie man zu der Frage der Beteiligung von EU-Ausländern stehen mag. Wir befürworten ausdrücklich, dass EU-Bürger sich an Abstimmungen beteiligen dürfen. Wir befürworten auch, dass sich alle Menschen, die dauerhaft hier leben, an Abstimmungen und Wahlen beteiligen. Das geht allerdings nur, wenn es dafür eine sichere Rechtsgrundlage gibt. Um diese Rechtssicherheit herzustellen, haben wir uns entschieden, den Punkt in die Klage mit aufzunehmen. Es ist unserer Meinung nach nicht richtig, eine potentielle Rechtswidrigkeit zu ignorieren bzw. billigend in Kauf zu nehmen. Eine solche Rechtsauffassung passt nicht in einen modernen Rechtsstaat.
Sollte das Gericht zu dem Schluss kommen, dass die Gemeindeordnung grundgesetz-konform ist, dann besteht für alle Bürgerentscheide (zumindest was die Beteiligung der EU-Bürger betrifft) Rechtssicherheit, was wir als Gewinn betrachten würden. Sollte das Gericht zum gegenteiligen Schluss kommen, wäre der Gesetzgeber gefordert, umgehend den EU-Bürgern die Beteiligung an Bürgerentscheiden zu ermöglichen. Nebenbei bemerkt geht es bei der Klage nicht um die Frage des Wahlrechts von EU-Ausländern. Das Wahlrecht, also die Beteiligung an Kommunalwahlen von EU-Ausländern, ist völlig unstreitig.
In unserer ersten Pressemitteilung wurde dieser Sachverhalt nur kurz erwähnt, und im Mannheimer Morgen vom 19.10.2013 wurde die Aussage zu dieser Frage fälschlicherweise als Zitat von Ursel Risch wiedergegeben, obwohl es sich tatsächlich um eine Aussage der BI handelt.
Der Sachverhalt der mit den EU-Ausländern verbundenen Frage wird derzeit von bestimmten Kreisen für eine Hetzkampagne gegen Ursel Risch missbraucht. Zugegebenermaßen kann es sein, dass aufgrund der knappen Darstellung des Sachverhalts "EU-Ausländer" im Rahmen der ersten Pressemitteilung dieses Thema nicht auf Anhieb vollständig verstanden wurde. Dann gebietet es aber der Anstand, zunächst bei uns nachzufragen, statt aufgrund einer eigenen Interpretation der Frage eine Kampagne zu starten und den Vorwurf der Ausländerfeindlichkeit zu erheben, zumal sich die Hetzkampagne weniger gegen die BI als Ganzes sondern vielmehr gegen die Einzelperson Ursel Risch wendet.
Wir hoffen, dass mit dieser Darstellung des Sachverhalts alle Missverständnisse ausgeräumt sind, die Kampagne beendet wird und sich alle Beteiligten wieder zurück auf die Sachebene begeben. Dies nicht zuletzt deshalb, weil es bei der Klage nur am Rande um die EU-Ausländer geht und in der Sache Einigkeit besteht, dass EU-Ausländer abstimmen sollten. Die Diskussion muss sich um den wichtigsten Punkt der Klage drehen, nämlich das Verhalten der Verwaltung im Vorfeld des Bürgerentscheids. Hier müssen wir als Gesellschaft klären, was die Verwaltung im Vorfeld eines Bürgerentscheides darf und was nicht. Dabei handelt es sich nicht nur um ein Mannheimer Problem, wie die derzeitige Diskussion um die Rolle der Verwaltung im Rahmen eines Bürgerentscheides in Bayern zur Frage der Olympischen Winterspiele zeigt.
siehe: www.heise.de/tp/artikel/40/40149/1.html
vom 23.10.2013
Bestandteil der Klage gegen den Bürgerentscheid ist die Frage nach dem Stimmrecht von EU-Ausländern im Rahmen von Bürgerentscheiden (nicht zu verwechseln mit dem Wahlrecht z.B. bei Kommunalwahlen).
Im Rahmen der Klage wird als Nebenaspekt geprüft, ob es rechtmäßig ist, EU-Bürgern durch die Gemeindeordnung ein Stimmrecht bei Bürgerentscheiden zuzugestehen. Es ist unter renommierten Verfassungsrechtlern umstritten, ob dieser Punkt in der Gemeindeordnung grundgesetzkonform ist. Das Stimmrecht und somit die Beteiligung von EU-Ausländern ist damit potenziell rechtswidrig, und folglich ist auch jeder Bürgerentscheid, an dem EU-Ausländer teilnehmen, potenziell rechtswidrig (Details -->).
Dies ist ein unhaltbarer Zustand, ganz unabhängig davon, wie man zu der Frage der Beteiligung von EU-Ausländern stehen mag. Wir befürworten ausdrücklich, dass EU-Bürger sich an Abstimmungen beteiligen dürfen. Wir befürworten auch, dass sich alle Menschen, die dauerhaft hier leben, an Abstimmungen und Wahlen beteiligen. Das geht allerdings nur, wenn es dafür eine sichere Rechtsgrundlage gibt. Um diese Rechtssicherheit herzustellen, haben wir uns entschieden, den Punkt in die Klage mit aufzunehmen. Es ist unserer Meinung nach nicht richtig, eine potentielle Rechtswidrigkeit zu ignorieren bzw. billigend in Kauf zu nehmen. Eine solche Rechtsauffassung passt nicht in einen modernen Rechtsstaat.
Sollte das Gericht zu dem Schluss kommen, dass die Gemeindeordnung grundgesetz-konform ist, dann besteht für alle Bürgerentscheide (zumindest was die Beteiligung der EU-Bürger betrifft) Rechtssicherheit, was wir als Gewinn betrachten würden. Sollte das Gericht zum gegenteiligen Schluss kommen, wäre der Gesetzgeber gefordert, umgehend den EU-Bürgern die Beteiligung an Bürgerentscheiden zu ermöglichen. Nebenbei bemerkt geht es bei der Klage nicht um die Frage des Wahlrechts von EU-Ausländern. Das Wahlrecht, also die Beteiligung an Kommunalwahlen von EU-Ausländern, ist völlig unstreitig.
In unserer ersten Pressemitteilung wurde dieser Sachverhalt nur kurz erwähnt, und im Mannheimer Morgen vom 19.10.2013 wurde die Aussage zu dieser Frage fälschlicherweise als Zitat von Ursel Risch wiedergegeben, obwohl es sich tatsächlich um eine Aussage der BI handelt.
Der Sachverhalt der mit den EU-Ausländern verbundenen Frage wird derzeit von bestimmten Kreisen für eine Hetzkampagne gegen Ursel Risch missbraucht. Zugegebenermaßen kann es sein, dass aufgrund der knappen Darstellung des Sachverhalts "EU-Ausländer" im Rahmen der ersten Pressemitteilung dieses Thema nicht auf Anhieb vollständig verstanden wurde. Dann gebietet es aber der Anstand, zunächst bei uns nachzufragen, statt aufgrund einer eigenen Interpretation der Frage eine Kampagne zu starten und den Vorwurf der Ausländerfeindlichkeit zu erheben, zumal sich die Hetzkampagne weniger gegen die BI als Ganzes sondern vielmehr gegen die Einzelperson Ursel Risch wendet.
Wir hoffen, dass mit dieser Darstellung des Sachverhalts alle Missverständnisse ausgeräumt sind, die Kampagne beendet wird und sich alle Beteiligten wieder zurück auf die Sachebene begeben. Dies nicht zuletzt deshalb, weil es bei der Klage nur am Rande um die EU-Ausländer geht und in der Sache Einigkeit besteht, dass EU-Ausländer abstimmen sollten. Die Diskussion muss sich um den wichtigsten Punkt der Klage drehen, nämlich das Verhalten der Verwaltung im Vorfeld des Bürgerentscheids. Hier müssen wir als Gesellschaft klären, was die Verwaltung im Vorfeld eines Bürgerentscheides darf und was nicht. Dabei handelt es sich nicht nur um ein Mannheimer Problem, wie die derzeitige Diskussion um die Rolle der Verwaltung im Rahmen eines Bürgerentscheides in Bayern zur Frage der Olympischen Winterspiele zeigt.
siehe: www.heise.de/tp/artikel/40/40149/1.html