Presserat spricht Missbilligung aus zur BuGa-Sonderveröffentlichung im MM
Wenn wir von der BI "Keine BuGa2023" uns den besten "Sendeplatz" im Mannheimer Morgen für unser Anliegen hätten wünschen dürfen, wäre die Wahl auch auf den Samstag acht Tage vor der Abstimmung über den Bürgerentscheid gefallen. Aber leider war schon Wochen zuvor die Veröffentlichung unserer Leserbriefe aus Neutralitätsgründen gestoppt. Nicht einmal unsere Grußanzeige an die Feudenheimer Au*) - unserem Budget entsprechend als Gratisanzeige - wurde gedruckt, da sie politischen Inhalts sei. Für 664 € plus MWSt. hätten wir unsere 6 x 9 cm Anzeige als Werbeanzeige schalten können.
Mehr Glück beim Mannheimer Morgen hatte das Stadtmarketing; eine GmbH, die sich zu 49 Prozent in Händen der Stadt Mannheim und zu 51 Prozent in Händen diverser Mannheimer Unternehmen u.a. der Mediengruppe Dr. Haas GmbH, der Muttergesellschaft des Mannheimer Morgens, befindet:
Am Samstag, den 14.09.2013 erschien im Mannheimer Morgen eine im Umfang vierseitige, inhaltlich jedoch äußerst einseitige "Sonderveröffentlichung" zum Thema BuGa, u.a. mit den Überschriften "185 Tage mit jahrzehntelanger Wirkung", "Rückenwind für den Wirtschaftsstandort", "Mannheim wird grüner und attraktiver" und "Ohne BuGa keine Planken und kein Mozartsaal". Dabei "vergaß" der Mannheimer Morgen mitzuteilen, dass es sich bei den vier Seiten um eine private Anzeige**) des Stadtmarketing handelte, womit die Sonderveröffentlichung fälschlicherweise den Eindruck von Neutralität bei einer Vielzahl von Lesern hervorgerufen haben dürfte. Alle Bitten um ausgleichende Maßnahmen stießen beim MM auf taube Ohren.

Drei Tage nach der Anzeigenveröffentlichung erschien irgendwo im Lokalteil diese ”Klarstellung”. Und so wandten wir uns an den Presserat, der am 03.12.2013 eine Missbilligung aussprach und darauf hinwies, dass insbesondere im Hinblick auf den bevorstehenden Bürgerentscheid eine deutliche Kenntlichmachung der Anzeige notwendig gewesen wäre. (Missbilligung Presserat -->)
Bliebe die Frage: Wie "zufällig" war das Versäumnis und wie wahlentscheidend?
Lesen Sie dazu auch den Artikel im rheinneckarblog
Über eine aktuelle Entscheidung des BGH vom 06.02.2014 in ähnlicher Sache können Sie sich hier --> informieren.
Bliebe die Frage: Wie "zufällig" war das Versäumnis und wie wahlentscheidend?
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Über eine aktuelle Entscheidung des BGH vom 06.02.2014 in ähnlicher Sache können Sie sich hier --> informieren.
*)"Liebe Feudenheimer Au, wir drücken dir am 22.09.2013 die Daumen, dass dich die Mannheimer Bürger ein weiteres Mal retten. Deine BI Keine BuGa 2023"
**) Zum Preis einer vierseitigen Anzeige gab der MM übrigens keine Auskunft. Rechnet man jedoch die Kosten einer 6 x 9 cm Anzeige auf vier ganze Seiten hoch, kommt man auf einen Preis von ca. 75.000 € netto. Mit MWSt. summiert sich das in etwa auf das reine BuGa-Werbebudget der Stadt Mannheim von 88.000 €. So aber dürfte die Kosten eine halbstädtische Gesellschaft getragen haben. Nicht schlecht, Herr Specht.
**) Zum Preis einer vierseitigen Anzeige gab der MM übrigens keine Auskunft. Rechnet man jedoch die Kosten einer 6 x 9 cm Anzeige auf vier ganze Seiten hoch, kommt man auf einen Preis von ca. 75.000 € netto. Mit MWSt. summiert sich das in etwa auf das reine BuGa-Werbebudget der Stadt Mannheim von 88.000 €. So aber dürfte die Kosten eine halbstädtische Gesellschaft getragen haben. Nicht schlecht, Herr Specht.