Konversion statt Buga 2023!
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Das Bundesgartenschau-Drama geht weiter


Die DBG (Deutsche Bundesgartenschau Gesellschaft) hat dem BUND untersagt, die internen Richtlinien zur Vergabe von Bundesgartenschauen zu veröffentlichen. Warum? Was soll verheimlicht werden?
Dem Vernehmen nach enthalten die Richtlinien Maßgaben, die mit den Inhalten der BuGa-Planungsgruppen nicht kompatibel sind. (--> MM-Artikel vom 27.12.2013)
Das heißt: 120 Menschen planen in 4 BuGa-Arbeitsgruppen und erfüllen damit den Anspruch an Bürgerbeteiligung. Die Vorgaben in den nicht zur Veröffentlichung freigegebenen Richtlinien sehen dann allerdings vor, dass bis zu 49.700 qm Präsentationsflächen für Wechselbepflanzung, Rosen, Stauden und Gehölzen sowie Blumenschau-Hallen vorgehalten werden müssen.
Obwohl im Vertrag mit der DBG wesentliche Vertragsinhalte bindend festgeschrieben werden, will OB Kurz erst den Vertrag abschließen und dann erst den BürgerInnen die Inhalte "bekanntgeben".
Bürgerbeteiligung sieht anders aus, sagt nicht nur der BUND. Wird zumindest der Gemeinderat vorher informiert oder stellt die Verwaltung auch die Gemeinderäte vor vollendete Tatsachen?

Die Richtlinien der DBG, die der BUND nun nicht mehr veröffentlichen darf, sehen eine Zahlung der jeweiligen Stadt von 4,4 Millionen Euro für die zu gründende gemeinsame BuGa-Gesellschaft vor. Dieser, von Buga-Kritikern bereits im Wahlkampf vor dem Bürgerentscheid am 22. September genannte, von Stadtverwaltung und DBG aber damals nie bestätigte Betrag ist im Haushalt 2014/15 nicht eingestellt, obwohl diese Zahl längst bekannt ist. Also entweder erst 2016 zahlen oder per Nachtragshaushalt 2014/15. Selbstverständlich sind diese 4,4 Millionen auch dann weg, falls die BuGa doch nicht stattfinden sollte ...

Vertreter des nun mit einem Maulkorb behängten BUND kritisieren die Geheimniskrämerei der Gartenschau-Macher um diese Richtlinien: Das Dokument enthalte auch "Vorgaben zur Vertragsgestaltung der Durchführungsgesellschaft", die von DBG und der Stadt Mannheim demnächst gegründet werden solle. Dabei würden "weitreichende Fakten für die weiteren Schritte auf dem Weg zur BuGa 2023 geschaffen" - etwa, wie Geschäftsführung, Aufsichtsrat und Beirat besetzt würden, welche Kompetenzen diese hätten, wer über die weiteren Wettbewerbe zur BuGa entscheide und wer welches finanzielle Risiko trage.
Dies alles der interessierten Öffentlichkeit vorzuenthalten entspricht nicht der immer wieder beteuerten Transparenz im weiteren Planungsverfahren der BuGa.
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